Gründungsjahr: 1990
Im Mai 1990 hat alles angefangen. Der Verein EVER-GREEN e.V. wurde mit 22 Mitgliedern ins Leben gerufen. Entwickelt hat er sich aus dem ehemaligen Jugendklub des Kulturbundes, der zuvor 15 Jahre lang tätig war. Seit dem 11.07.1990 ist der Jugend- und Freizeitklub "EVER-GREEN" e. V. ein eigetragener Verein und seit dem 23.03.1992 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG.
Auszug aus der Satzung des Vereins:
§ 2 Ziel und Zweck des Vereins
1. Der Verein bezweckt die Förderung der Jugendpflege / Jugendfürsorge.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
3. Der Verein ist eine selbstständige, parteiunabhängige und gemeinnützige Vereinigung, der die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen im Territorium sowie über die Landesgrenzen hinaus einsetzt. Der Verein realisiert seinen Zweck vor allem durch Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des KJHG auf einer breiten Ebene.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied des Vereins können natürliche Personen ab 16 Jahren werden, die die Satzung des Vereins anerkennen und sich schriftlich mit dem Antrag auf Aufnahme an den Verein wenden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder haben das Recht
1. Anträge zustellen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen und Leistungen für Mitglieder zu nutzen
2. ab 16 Jahren zu wählen und ab 18 Jahren gewählt zu werden
3. über die Art und weise der Mitarbeit im Verein selbst zu entscheiden, das Anliegen des Vereins zu verbreitern und Mitglieder zu werben
4. den Verein in allen seinen Belangen zu unterstützen.
Die Mitglieder haben die Pflicht
1. die Ziele des Vereins so zu verwirklichen, dass die Interessen aller Mitglieder gewahrt bleiben und berechtigte Interessen Dritter nicht verletzt werden
2. die beschlossene Satzung des Vereins anzuerkennen sowie zur Verwirklichung der Ziele beizutragen
3. das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit zu wahren
§ 9 Mitgliederversammlung (Auszug)
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung wählt auf jeder 2. ordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand. Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung und Satzungsänderungen, den Jahresbericht, Anträge der Mitglieder, die Beitragsordnung und die Grobkonzeption.
Kooperation
Seit dem 01.01.2003 besteht zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund NB /MST / Regionalverband e.V.und dem EVER-GREEN e. V. eine Kooperationsvereinbarung. Gemeinsam kümmern wir uns um die Belange der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 und § 13 KJHG, insbesondere im Sozialraum Nord. Schwerpunkte der Leistungsbeschreibung sind unter anderem:
- sozialräumliche Planung aller Angebote im Rahmen eines Gesamtbudgets
- bedarfsgerechter Personaleinsatz sowie gemeinsame Dienst- und Personaleinsatzplanung
- unkompliziertes Reagieren auf Prioritätenverschiebungen im Sozialraum
- Austausch von Fachkompetenz und gemeinsame Ressourcennutzung
Der Jugendklub "ZEBRA" wird seit dem 01.01.2004 von beiden Trägern gemeinsam betrieben. Zusätzlich haben wir zunächst für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2004 alle Kräfte gebündelt, um den Jugendklub "Uns Hüsung", eine ehemalige kommunale Einrichtung, für die Kinder und Jugendlichen des Wohngebietes Datzeberg offen zu halten.
Finanzen
Der Verein erhält als Betreiber des Jugendklubs "ZEBRA" eine institutionelle Förderung durch das Jugendamt der Stadt Neubrandenburg. Da dieser Zuschuss nicht für alle notwendigen Ausgaben ausreicht, muss der Verein einerseits Eigenmittel erwirtschaften, andererseits Drittmittel einwerben. Die Kooperation mit dem ASB ist ein weiteres wichtiges Standbein für die Absicherung aller anstehenden Aufgaben. Der Verein ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wer unsere Arbeit und somit die Kinder und Jugendlichen, die unsere Einrichtung nutzen, durch:
- ehrenamtliche Angebote (z. B. als Betreuer eines regelmäßigen Kreativangebotes)
- Sachspenden (z. B. einen funktionsfähigen Farbfernseher)
- Geldspenden (mit oder ohne Zweckbindung)
unterstützen möchte, kann sich jederzeit an den Verein wenden. Wir sind für jede Unterstützung, und ist sie scheinbar noch so klein, dankbar. Geldspenden können auf unser Vereinskonto mit der Kontonummer:
3200012276, BLZ 15050200 bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, Verwendungszweck: Spende, überwiesen werden.
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